(Stand: März 2010)
1. Alle teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert, gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Jeder Reiter muss einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche diesbezüglichen Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche dürfen ohne Reithelm nicht teilnehmen.
3. Der Veranstalter / Reitlehrer haftet nur für solche Ansprüche aus der Veranstaltung / Reitunterricht, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalter / Reitlehrers oder seiner Hilfspersonen oder durch eine Verletzung so genannter Kardinalpflichten entstanden sind oder wenn durch schuldhaftes Handeln eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit herbeigeführt wurde.
4. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an dieser Veranstaltung / Reitunterricht teilnehmen.
5. Den Anweisungen des Veranstalter / Reitlehrers ist Folge zu leisten. Dies entbindet die Teilnehmer jedoch nicht von ihrer Verantwortung für ihr Pferd, sich selbst und Dritte.
6. Die Ausrüstung muss dem Pferd passen und für eine solche Veranstaltung / Reitunterricht geeignet sein.
7. Dem Veranstalter / Reitlehrer ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung oder gesundheitlicher Risiken von der Veranstaltung / Reitunterricht auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
8. Alle Veranstaltungen sind in bar oder per Überweisung im Voraus zu bezahlen. Anzahlungen müssen 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn geleistet werden.
9. Kann oder darf ein Teilnehmer an dieser Veranstaltung / Reitunterricht nicht teilnehmen, so verfällt die Teilnahmegebühr.
10. Können vereinbarte Termine für Reitstunden oder Ausritte nicht eingehalten werden, müssen diese 24 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst der komplette Preis fällig wird.
11. Die Teilnahme an Tages- und Wanderritten muss mindestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung abgesagt werden sonst verfällt die Teilnahmegebühr
12. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.